Implantatprothetik

Unter Implantatprothetik (manchmal auch „Suprastruktur“ genannt) versteht man implantatgetragenen Zahnersatz, d. h. Kronen und Brücken in ehemals zahnlosen Kieferabschnitten. Hier erfolgte vorher die Versorgung mit Implantaten („künstlichen Zahnwurzeln“).

Dies kann sein festsitzend (mit dem Implantat verschraubt):

  • Einzelkrone auf Implantat

Einzelkrone auf Implantat            Einzelkrone auf Implantat

  • Mehrere verblockte Kronen auf mehreren Implantaten

Mehrere verblockte Kronen auf mehreren Implantaten

  • Brücken auf Implantaten

Brücken auf Implantaten         Brücken auf Implantaten

Brücken auf Implantaten         Brücken auf Implantaten

Brücken auf Implantaten

Passgenauigkeit: Randspalt zwischen Brücke
und Implantaten nur wenige µm (1/1000 mm)

oder herausnehmbar

herausnehmbar         herausnehmbar

Prothese auf einem Steg, der auf Implantaten verschraubt ist:

  • Unterkiefertotalprothese bei stark geschrumpftem (atrophiertem) Unterkieferknochen
  • Oberkiefertotalprothese (meist gaumenfrei) bei atrophiertem Oberkiefer (insbesondere bei erhaltener Unterkiefer-Gegenbezahnung) Analog zur Unterkieferversorgung